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Abweichungen

Der Corporate Governance Kodex besteht aus L-, C- und R-Regeln. L-Regeln („Legal Requirement“) beschreiben Rechtsvorschriften, die für österreichische börsenotierte Aktiengesellschaften generell und unabhängig von einem Bekenntnis zum CG Kodex gelten. C-Regeln („Comply or Explain“) sollten eingehalten werden, eine Abweichung ist jedoch zu begründen. R-Regeln ("Recommendation") sind Regeln mit Empfehlungs-charakter, eine Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen.

Die THI AG bekennt sich zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (Fassung Jänner 2010) mit folgenden Einschränkungen bzw. Abweichungen:

Regel C-18: Aufgrund der geringen Größe und der klaren Organisations-struktur wird eine eigene Stabstelle Interne Revision vorerst nicht einge-richtet. Bei Erreichen einer entsprechenden Unternehmensgröße wird die Zweckmäßigkeit der Einrichtung geprüft.

Regel C-39, C-41 und C-43: Außer dem Prüfungsausschuss sind keine weiteren Ausschüsse eingerichtet. Weder ein eigener Nominierungsausschuss noch ein eigener Vergütungsausschuss wurden eingerichtet. Stattdessen werden alle in diesem Zusammenhang stehenden Aufgaben vom Aufsichtsrat wahrgenommen. Bei Erreichen einer entsprechenden Unternehmensgröße wird die Zweckmäßigkeit der Bildung weiterer Ausschüsse geprüft. 

Regel C-49: Die Gesellschaft sowie deren Tochterunternehmen wurden im Geschäftsjahr 2011/2012 von Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP) in Rechtsangelegenheiten beraten. Herr Mag.iur. Alexander Hüttner, LL.M (NYC), ist Rechtsanwalt, Geschäftsführer und Gesellschafter der SCWP und war bis 12.12.2012 Aufsichtsratsvorsitzender der THI AG. Die Höhe des Entgelts für die erbrachten Leistungen wird im Anhang des Konzern-abschlusses veröffentlicht.

Regel C-51: Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates werden als Gesamtbetrag veröffentlicht. Eine individualisierte Darstellung, wie in Regel C-51 gefordert, wird zur Wahrung der Privatsphäre der einzelnen Mitglieder nicht publiziert.

Regel C-54: Bei der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern orientiert sich die Gesellschaft nach den Leitlinien für die Unabhängigkeit, wie sie im Anhang 1 des Corporate Governance Kodex angeführt sind. Gemäß diesen Leitlinien sind alle Mitglieder des Aufsichtsrates der THI AG als unabhängig einzustufen, mit Ausnahme von Herrn Erwin Hörmann.




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Quelle: Wiener Börse AG, Kurs 15 min verzögert



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Tel.: +43 (0)732 - 908 909-91
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