Abweichungen
Corporate Governance steht für eine verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und –kontrolle. Von besonderer Bedeutung sind für die Teak Holz International AG die Förderung der Aktionärsinteressen, eine effiziente Arbeit im Vorstand und Aufsichtsrat, eine gute Zusammenarbeit zwischen den Organen sowie eine offene und transparente Unternehmenskommunikation nach innen wie außen.
Der Corporate Governance Kodex besteht aus L-, C- und R-Regeln. L-Regeln („Legal Requirement“) beschreiben Rechtsvorschriften, die für österreichische börsenotierte Aktiengesellschaften generell und unabhängig von einem Bekenntnis zum CG Kodex gelten. C-Regeln („Comply or Explain“) sollten eingehalten werden, eine Abweichung ist zu begründen. R-Regeln ("Recommendation") sind Regeln mit Empfehlungscharakter, eine Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen.
Die Teak Holz International AG bekennt sich zu den Corporate Governance Grundsätzen mit folgenden Einschränkungen bzw. Abweichungen:
C-Regel 18: Aufgrund der Größe und der klaren Organisationsstruktur wird eine Interne Revision vorerst nicht eingerichtet. Es ist geplant, sie bei ausreichender Unternehmensgröße einzurichten.
C-Regel 39, 41 und 43: Auf der Größe des Aufsichtsrates wird durch die Einrichtung von Ausschüssen die Leistungsfähigkeit nicht erhöht. Außer dem Prüfungsausschuss sind keine weiteren Ausschüsse eingerichtet.
C-Regel 80: Der Konzern befindet sich momentan im Aufbau eines konzernumfassenden Risikomanagementsystems. Der Vorstand glaubt, dass die Inbetriebnahme dieses Systems Mitte 2009 abgeschlossen sein wird.
Ergänzende Erklärungen zu den Regeln 49, 51 und 53:
C-Regel 49: Die Gesellschaft sowie deren Tochterunternehmen werden von Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP) in Rechtsangelegenheiten beraten. Mag. Alexander Hüttner ist Rechtsanwalt, Geschäftsführer und Gesellschafter der SCWP.
C-Regel 51: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten Ersatz der bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsenden baren Auslagen. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung kann ihnen weiters eine Vergütung zuerkannt werden, deren Höhe die Hauptversammlung unter Bedachtnahme auf § 98 AktG bestimmt. Die auf die Vergütung des Aufsichtsrates entfallenden Abgaben trägt die Gesellschaft.
C-Regel 53: Der Aufsichtsrat der Teak Holz International AG orientiert sich bei den Kriterien für die Unabhängigkeit an den im Corporate Governance Kodex, Anhang 1, angeführten Leitlinien. Gemäß diesen Leitlinien sind mit Ausnahme von Herrn Erwin Hörmann alle Mitglieder des Aufsichtsrates der Teak Holz International AG als unabhängig einzustufen.





